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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Check Jugendreisen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis des zwischen Check Jugendreisen, vertreten durch Inhaber Christian Mertgen (nachfolgend "Reisevermittler" genannt) und dem Kunden zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrages.

§ 2 Reisevermittlungsvertrag

  1. Der Reisevermittler vermittelt Verträge über Einzelreiseleistungen (z.B. Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalte) oder Pauschalreisen (Gesamtheit von Reiseleistungen - mindestens zwei - zu einem einheitlichen Preis) zwischen seinem Kunden und einem fremden Leistungserbringer (z.B. Fluglinie, Reiseveranstalter).
  2. Die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Leistungserbringern.
  3. Die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrages erklärt der Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungserbringers. Diese Angaben stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers dar. Die entsprechenden AGB sind am Ende des Buchungsformulars einer jeden Reise zu finden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Reiseanmelder auch im Namen aller Reiseteilnehmer explizit bestätigt werden.
  4. Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die vom Reisevermittler erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.

§ 3 Buchungsauftrag

  1. Mit dem Ausfüllen und Abschicken des Reiseanmeldeformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisevermittler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages ab. Die Abgabe des Angebotes erfolgt nach Anklicken des “Kostenpflichtig buchen” Buttons. Der Zugang des Angebotes beim Vermittler wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebotes dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung d.h. eine Auftragsbestätigung dar, wenn der Vermittler dies ausdrücklich erklärt.
  2. Ansonsten kommt der Vertrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Durch die Annahme verpflichtet sich der Reisevermittler, einen Vertrag über die nachgesuchte Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zu vermitteln. Ist diese Leistung verfügbar, kommt es zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer zum Abschluss eines Reisevertrages.
  3. Die Annahme des Auftrags erklärt der Leistungserbringer durch Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Bezahlung

  1. Zahlungsaufforderungen werden in der Buchungsbestätigung/Rechnung des Leistungserbringers bekanntgegeben. Die Bezahlung erfolgt je nach Leistungserbringer per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte direkt an den Leistungserbringer. Durch termingerechte Zahlung wird gewährleistet, dass der Kunde seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.
  2. Bei Zahlungen direkt an den Leistungserbringer gelten die jeweiligen Zahlungskonditionen des Leistungserbringers. Diese finden Sie in den jeweiligen AGB des Leistungserbringers.
  3. Erklärt der Leistungserbringer, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen den Reisevermittler oder den Leistungserbringer.

§ 5. Leistungen der Anbieter

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
  2. Der Reisevermittler ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungserbringer verpflichtet und haftet gegenüber einem Kunden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben.
  3. Der Reisevermittler haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Online-Angeboten.
  4. Der Reisevermittler weist darauf hin, dass die automatisch ausgelöste Mail, welche direkt im Anschluss einer Buchung an die vom Anmelder eingegebene E-Mailadresse versandt wird, keine Buchungsbestätigung darstellt, sondern lediglich der Prüfung eingegebener Daten dient.

§ 6. Leistungs- und Preisänderungen

  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Leistungserbringers, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Leistungserbringer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

§ 7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Namenstausch

  1. Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Leistungserbringers. Maßgebend ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Stornierungen und Umbuchungen können über den Leistungserbringer abgewickelt werden.
  2. Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
  3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann der Leistungserbringer ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungserbringer keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungserbringers genannt.

§ 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Leistungserbringer nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung, welche im jeweiligen Buchungsformular angeboten wird.

§ 9. Reiseunterlagen

Erst nach vollständiger Bezahlung werden sämtliche Reiseunterlagen durch den Leistungserbringer an den Kunden versendet. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen von ca. 5 bis 25 Euro pro Person.

$ 10. Versicherungen
Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Reisevermittler empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.

§ 11 Pass- und Visuminformation

Den Reisevermittler trifft bei der Vermittlung von Pauschalreisen keine Pflicht zur Information über Pass- und Visumerfordernisse. Diese Pflicht obliegt dem Reisevermittler.

§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Die Haftung des Reisevermittlers, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Kunden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung, soweit der Schaden durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich.

§ 13 Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler - mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Ansprüche - verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  2. Die in Absatz 1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Sitz des Reisevermittlers Gerichtsstand.

§ 15 Allgemeines

Informationen zur Online-Streitbeilegung: Wir weisen auf die Möglichkeit der Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) hin. Die OS-Plattform können Verbraucher als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen erwachsen, nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Stand: März 2016

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